Freizeitanlagen
Freizeitanlagen fallen in der Regel in den Geltungsbereich des Produkte-Sicherheitsgesetztes PrSG. Die Anforderungen sind sowohl von den Herstellern beim Inverkehrbringen sicherer Anlagen zu beachten aber auch von den Anlagenbetreibern, die die Anlagen Dritten zum Gebrauch zur Verfügung stellen. Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und der sicheren Konstruktion.
Wir führen folgende Prüfungen und Inspektionen durch:
- Abnahmeprüfungen vor Inbetriebnahme, normative Anforderungskontrollen
- Sicherheitstechnische Bestandsaufnahmen
- Wiederkehrende Jahresinspektionen
Bei Schadensfällen erstellen wir technische Gutachten.
Über grosse Erfahrung verfügen wir insbesondere bei folgenden Freizeitanlagen
- Spielplatzgeräte, Spielplätze EN 1176, EN 1177
- Seilparks / Hochseilgärten EN 15567
- Bäder / Wasserrutschbahnen EN 1069, weitere Normen
- Sommerrodelbahnen ISO 19202
- Freizeitkarts; Karts EN 16230-1, Kartbahnen EN 16230-2
Normen News
Sport- und Freizeitanlagen:
EN 1176-7:2020
Spielplatzgeräte - Inspektion, Wartung, Betrieb
EN 15567:2020
Seilgärten
EN 16899:2016
Parkoureinrichtungen
EN 15288:2018
Schwimmbäder für öffentliche Nutzung
EN 1069:2019
Wasserrutschen