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SafetyTec GmbH
Als Inverkehrbringen im Sinne des Gesetzes über die Produktesicherheit PrSG gilt das entgeltliche oder unentgeltliche Überlassen eines Produktes, unabhängig davon, ob dieses neu, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist sowie der gewerbliche oder berufliche Eigengebrauch.
Nebst dem Produktesicherheitsgesetz müssen je nach Produkt eine Vielzahl weiterer Bestimmungen, Gesetze, EU-Richtlinien und Normen beachtet werden.
Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr von Haftungsrisiken, Einfuhrverboten in Drittländer oder Sanktionen durch Marktaufsichtsbehörden.
Inspektion und Wartung gewährleistet über die gesamte Lebensdauer Sicherheit und Werterhalt des Produktes.
Wir haben viele Jahre Erfahrung bei der sicherheitstechnischen Bewertung von Produkten, Maschinen und Anlagen und helfen Ihnen auf dem Weg zur Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Rufen Sie uns an!
Wir unterstützen Sie pragmatisch und zielorientiert bei der Erstellung von:
- Risikobeurteilung
- Sicherheitshinweise
- Betriebsanleitung / Einbauanleitung
- Konformitätserklärung / Einbauerklärung
- CE-Kennzeichnung